Satzung Satzung der Stadtteilgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bockenheim+Westend zuletzt geändert auf der Stadtteilgruppenversammlung am 10.09.2020 § 1 Name und Sitz§ 1.1 Die Stadtteilgruppe Bockenheim+Westend der Partei „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ ist ein Gebietsverband im Sinne des Parteiengesetzes und trägt den Namen „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bockenheim+Westend“.§ 1.2 Sein Sitz ist der Ortsbezirk 2 in Frankfurt am Main. § 2 MitgliedschaftDie Mitgliedschaft wird von Bundes-, Landes- und Kreisverbandssatzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geregelt. Die Zuordnung eines Parteimitglieds zur Stadtteilgruppe richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz. § 3 OrganeDie Organe der Stadtteilgruppe sind: Die Stadtteilgruppenversammlung (Mitgliederversammlung)Der Sprecherkreis § 4 Stadtteilgruppenversammlung§ 4.1 Die Stadtteilgruppenversammlung ist das höchste Entscheidungsorgan auf Stadtteilebene. § 4.1.1 Beschlüsse der Stadtteilgruppenversammlung, die Anträge an andere Organe (z. B. den Kreisverband) zum Inhalt haben, sind an diese unverzüglich weiterzureichen.§ 4.1.2 Beschlüsse der Stadtteilgruppenversammlung, die Aufträge an den Sprecherkreis zum Inhalt haben, sind bindend. Der Sprecherkreis ist der Stadtteilgruppenversammlung rechenschaftspflichtig.§ 4.2 Die Stadtteilgruppenversammlung schlägt dem Kreisverband die KandidatInnen für den Ortsbeirat entsprechend der Wahlkreise vor. § 4.3 Eine Stadtteilgruppenversammlung findet mind. einmal im Monat statt, ausgenommen die Ferienzeit.§ 4.3.1 Außerordentliche Stadtteilgruppenversammlungen sind einzuberufen auf Antrag eines Gewählten des Sprecherkreises und eines weiteren Mitglieds der Stadtteilgruppe.§ 4.3.2 Tagesordnungspunkte können von allen Mitgliedern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bockenheim+Westend, von Versammlungsteilnehmer*Innen, die ein besonderes Anliegen haben und vom Sprecherkreis vorgeschlagen werden. Über die Annahme der Tagesordnungspunkte entscheidet die Stadtteilgruppenversammlung.§ 4.3.3 Vor jeder Stadtteilgruppenversammlung ergeht eine Einladung des Sprecherkreises an alle Mitglieder. Sie muss sieben Tage vorher verschickt werden.§ 4.3.4 Stadtteilgruppenversammlungen sind öffentlich. Jede/r Anwesende hat grundsätzlich das Recht, sich an der Diskussion zu beteiligen.§ 4.3.5 Die Versammlung der Stadtteilgruppe ist bei Anwesenheit von 7% der Mitglieder beschlussfähig. Sollte die Nicht-Beschlussfähigkeit festgestellt werden, so wird innerhalb von 2 Wochen zu einer zweiten Versammlung mit der gleichen Tagesordnung eingeladen. Bei der zweiten Einladung ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlossen werden kann.§ 4.3.6 Die Stadtteilgruppenversammlung fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Ausnahmen müssen in der Satzung geregelt sein. § 5 Sprecherkreis§ 5.1 Der Sprecherkreis wird auf einer Stadtteilgruppenversammlung für die Dauer von maximal zwei Jahren gewählt. Die Amtszeit endet mit einer Neuwahl.§ 5.1.1 Gewählt werden zwei bis vier SprecherInnen und ein Kassierer/eine Kassiererin. Das Frauenstatut wird angewandt.§ 5.1.2 Jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bockenheim+Westend kann in den Sprecherkreis gewählt werden.§ 5.2 Der Sprecherkreis vertritt die Stadtteilgruppe nach außen. § 6 Schlussbestimmungen§ 6.1 Minderheitsmeinungen in Stadtteilgruppenversammlungen und im Sprecherkreis sind festzuhalten, sofern dies gewünscht wird.§ 6.2 Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen einer Stadtteilgruppenversammlung.§ 6.3 Fasst die Stadtteilgruppenversammlung keinen anderen Beschluss, so geht das Vermögen der Stadtteilgruppe bei einer Auflösung an eine gemeinnützige ökologische Institution.