Satzung

Satzung der Stadtteilgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bockenheim+Westend

zuletzt geändert auf der Stadtteilgruppenversammlung am 10.09.2020

§ 1 Name und Sitz
§ 1.1 Die Stadtteilgruppe Bockenheim+Westend der Partei „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ ist ein Gebietsverband im Sinne des Parteiengesetzes und trägt den Namen „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bockenheim+Westend“.
§ 1.2 Sein Sitz ist der Ortsbezirk 2 in Frankfurt am Main.

§ 2 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird von Bundes-, Landes- und Kreisverbandssatzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geregelt. Die Zuordnung eines Parteimitglieds zur Stadtteilgruppe richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz.

§ 3 Organe
Die Organe der Stadtteilgruppe sind:

  1. Die Stadtteilgruppenversammlung (Mitgliederversammlung)
  2. Der Sprecherkreis

§ 4 Stadtteilgruppenversammlung
§ 4.1 Die Stadtteilgruppenversammlung ist das höchste Entscheidungsorgan auf Stadtteilebene.
§ 4.1.1 Beschlüsse der Stadtteilgruppenversammlung, die Anträge an andere Organe (z. B. den Kreisverband) zum Inhalt haben, sind an diese unverzüglich weiterzureichen.
§ 4.1.2 Beschlüsse der Stadtteilgruppenversammlung, die Aufträge an den Sprecherkreis zum Inhalt haben, sind bindend. Der Sprecherkreis ist der Stadtteilgruppenversammlung rechenschaftspflichtig.
§ 4.2 Die Stadtteilgruppenversammlung schlägt dem Kreisverband die KandidatInnen für den Ortsbeirat entsprechend der Wahlkreise vor.

§ 4.3 Eine Stadtteilgruppenversammlung findet mind. einmal im Monat statt, ausgenommen die Ferienzeit.
§ 4.3.1 Außerordentliche Stadtteilgruppenversammlungen sind einzuberufen auf Antrag eines Gewählten des Sprecherkreises und eines weiteren Mitglieds der Stadtteilgruppe.
§ 4.3.2 Tagesordnungspunkte können von allen Mitgliedern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bockenheim+Westend, von Versammlungsteilnehmer*Innen, die ein besonderes Anliegen haben und vom Sprecherkreis vorgeschlagen werden. Über die Annahme der Tagesordnungspunkte entscheidet die Stadtteilgruppenversammlung.
§ 4.3.3 Vor jeder Stadtteilgruppenversammlung ergeht eine Einladung des Sprecherkreises an alle Mitglieder. Sie muss sieben Tage vorher verschickt werden.
§ 4.3.4 Stadtteilgruppenversammlungen sind öffentlich. Jede/r Anwesende hat grundsätzlich das Recht, sich an der Diskussion zu beteiligen.
§ 4.3.5 Die Versammlung der Stadtteilgruppe ist bei Anwesenheit von 7% der Mitglieder beschlussfähig. Sollte die Nicht-Beschlussfähigkeit festgestellt werden, so wird innerhalb von 2 Wochen zu einer zweiten Versammlung mit der gleichen Tagesordnung eingeladen. Bei der zweiten Einladung ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlossen werden kann.
§ 4.3.6 Die Stadtteilgruppenversammlung fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Ausnahmen müssen in der Satzung geregelt sein.

§ 5 Sprecherkreis
§ 5.1 Der Sprecherkreis wird auf einer Stadtteilgruppenversammlung für die Dauer von maximal zwei Jahren gewählt. Die Amtszeit endet mit einer Neuwahl.
§ 5.1.1 Gewählt werden zwei bis vier SprecherInnen und ein Kassierer/eine Kassiererin. Das Frauenstatut wird angewandt.
§ 5.1.2 Jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bockenheim+Westend kann in den Sprecherkreis gewählt werden.
§ 5.2 Der Sprecherkreis vertritt die Stadtteilgruppe nach außen.

§ 6 Schlussbestimmungen
§ 6.1 Minderheitsmeinungen in Stadtteilgruppenversammlungen und im Sprecherkreis sind festzuhalten, sofern dies gewünscht wird.
§ 6.2 Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen einer Stadtteilgruppenversammlung.
§ 6.3 Fasst die Stadtteilgruppenversammlung keinen anderen Beschluss, so geht das Vermögen der Stadtteilgruppe bei einer Auflösung an eine gemeinnützige ökologische Institution.